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Wann muss ein angebautes Arbeitsgerät mit rot-weißen Warntafeln kenntlich gemacht werden?
Wenn es verkehrsgefährdende Teile aufweist
Wenn es seitlich um mehr als 40 cm über die Begrenzungs- bzw. Schlussleuchten der Zugmaschine hinausragt
Wenn es nach hinten um mehr als 1 m über die Schlussleuchten der Zugmaschine hinausragt
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Deine Antwort ist richtig. Ein angebautes Arbeitsgerät muss mit rot-weißen Warntafeln gekennzeichnet werden, wenn es verkehrsgefährdende Teile hat, weil diese sonst andere Verkehrsteilnehmer gefährden könnten. Außerdem gilt die Kennzeichnungspflicht, wenn das Gerät seitlich mehr als 40 cm über die Begrenzungs- oder Schlussleuchten herausragt oder nach hinten mehr als 1 Meter über die Schlussleuchten hinausragt. Diese Regel schützt andere Verkehrsteilnehmer, indem sie die sichtbare Breite und Länge des Fahrzeugs eindeutig macht und so Unfälle vermeidet. Die Warntafeln erhöhen die Sichtbarkeit und warnen vor möglichen Überständen.
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