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Wann muss ein angebautes Arbeitsgerät mit rot-weißen Warntafeln kenntlich gemacht werden?
Wenn es verkehrsgefährdende Teile aufweist
Wenn es seitlich um mehr als 40 cm über die Begrenzungs- bzw. Schlussleuchten der Zugmaschine hinausragt
Wenn es nach hinten um mehr als 1 m über die Schlussleuchten der Zugmaschine hinausragt
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Du hast alle richtigen Antworten gewählt. Ein angebautes Arbeitsgerät muss mit rot-weißen Warntafeln gekennzeichnet werden, wenn es verkehrsgefährdende Teile aufweist, seitlich mehr als 40 cm über die Begrenzungs- oder Schlussleuchten der Zugmaschine hinausragt, oder nach hinten mehr als 1 Meter über die Schlussleuchten hinausragt. Diese Regel dient dazu, andere Verkehrsteilnehmer rechtzeitig auf die besonderen Abmessungen und möglichen Gefahren aufmerksam zu machen, um Unfälle zu vermeiden. Achte daher immer darauf, solche Geräte entsprechend zu kennzeichnen, sobald einer dieser Fälle eintritt.
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